Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung nach sich zieht.

Plötzlichkeit

Charakteristisch ist immer das Unerwartete, Unabwendbare und Unentrinnbare des Vorfalls. Das Ereignis muss also binnen kurzer Zeit eintreten. Damit wird es deutlich abgegrenzt vom sogenannten Allmählichkeitsereignis.

Von außen auf den Körper einwirkend

Damit ein Unfall im Sinne des Unfallbegriffs vorliegt, muss das Ereignis von außen einwirken. Ob dies mechanisch, chemisch oder elektrisch geschieht, ist unerheblich. Klar abzugrenzen sind alle Krankheiten, die auf Veränderungen im Organismus zurückzuführen sind.

Ereignis

Ein Unfallereignis beruht entweder auf menschlichem Handeln oder auf einem Naturereignis.

Unfreiwilligkeit

Ausgeschlossen sind Ereignisse, die auf vorsätzlichem Herbeiführen beruhen. Notwehr und Notfälle jedoch gelten als unfreiwillige Ereignisse. Ebenso fallen grob fahrlässige Unfallursachen mit in den Unfallbegriff.

Gesundheitsschädigung

Eine Gesundheitsschädigung im Sinne des Unfallbegriffs bedeutet immer eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.