Tel.: 05372 / 6412Versicherungsschutz besteht für alle Reiter/innen des versicherten Pferdes, ausgenommen Berufsreiter/innen (hier geht es zum speziellen Versicherungsschutz für Berufreiter/innen). Versichert sind alle Unfälle, die sich beim Reiten, Auf- und Absitzen oder im Umgang mit dem Pferd ereignen:
| 10.000 EUR bei Tod | |
| 50.000 EUR bei Invalidität | |
| 100.000 EUR bei Vollinvalidität * | |
| 2.500 EUR Bergungskosten | |
| 10 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld |
*) Verdoppelung der Leistung bereits ab einem Invaliditätsgrand von 75 %.
Der Versicherungs-Schutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen auf alle Unfälle, welche die versicherte Person beim Reiten, beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anläßlich der Versorgung und Pflege durch jedes Pferd erleidet.
Der Versicherungs-Schutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen auf alle Unfälle, die beim Reiten mit dem bestimmten bzw. benannten Pferd eintreten, aber für jeden Reiter einschließlich der Unfälle beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anläßlich der Versorgung, sofern es sich dabei nicht um berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeiten handelt.
Die Leistungen umfassen: Todesfall- und Invaliditätszahlungen (ab 90% Invalidität verdoppelt sich die Leistung), Krankenhaustagegeld und Bergungskosten.