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Versicherungsumfang der Reiterunfallversicherung in der 4er Kombination

Versicherungsschutz besteht für alle Reiter/innen des versicherten Pferdes, ausgenommen Berufsreiter/innen (hier geht es zum speziellen Versicherungsschutz für Berufreiter/innen). Versichert sind alle Unfälle, die sich beim Reiten, Auf- und Absitzen oder im Umgang mit dem Pferd ereignen:

10.000 EUR bei Tod
50.000 EUR bei Invalidität
100.000 EUR bei Vollinvalidität *
2.500 EUR Bergungskosten
10 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld

*) Verdoppelung der Leistung bereits ab einem Invaliditätsgrand von 75 %. 

Es gilt zu unterscheiden:

Namentliche Reiter-Unfallversicherung:

Der Versicherungs-Schutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen auf alle Unfälle, welche die versicherte Person beim Reiten, beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anläßlich der Versorgung und Pflege durch jedes Pferd erleidet.


Alle Reiter eines bestimmten Pferdes:

Der Versicherungs-Schutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen auf alle Unfälle, die beim Reiten mit dem bestimmten bzw. benannten Pferd eintreten, aber für jeden Reiter einschließlich der Unfälle beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anläßlich der Versorgung, sofern es sich dabei nicht um berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeiten handelt.

Die Leistungen umfassen: Todesfall- und Invaliditätszahlungen (ab 90% Invalidität verdoppelt sich die Leistung), Krankenhaustagegeld und Bergungskosten.


Wir bieten selbstverständlich auch eine generelle Unfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung an, die nicht nur beim Reiten gilt. Besonders interessant auch für Berufsreiter!