Pferde-Kranken-Vollversicherung
Die Pferde-Kranken-Vollversicherung leistet umfangreichen Versicherungsschutz auch bei ambulanten Untersuchungen und Behandlungen.
| Tarif | Monatsbeitrag |
Pferde-Krankenvollversicherung Basis - ambulante Behandlungen 60 % vom 1-fachen Satz
- Operationen bis zu 60% vom 1-fachen Satz
- keine absolute Leistungsobergrenze
- mit Pferdehalternotruf
| 47,45 € |
PFERDE-Krankenvollversicherung - Basis Plus - ambulante Behandlungen 60% vom 1-fachen Satz
- Operationen bis zu 60% vom 1-fachen Satz
- keine absolute Leistungsobergrenze
- mit Pferdetransport- und Diebstahlversicherung
- mit Pferdehalternotruf
| 49,95 € |
PFERDE-Krankenvollversicherung - Premium - ambulante Behandlungen 60% vom 1-fachen Satz
- inklusive Tarif OP-Schutz premium
- Operationen bis zu 100% vom 2-fachen Satz
- keine absolute Leistungsobergrenze
- mit Pferdehalternotruf
| 57,45 € |
PFERDE-Krankenvollversicherung - Premium Plus - ambulante Behandlungen 60% vom 1-fachen Satz
- inklusive Tarif OP-Schutz premium
- Operationen bis zu 100% vom 2-fachen Satz
- keine absolute Leistungsobergrenze
- mit Pferdetransport- und Diebstahlversicherung
- mit Pferdehalternotruf
| 59,95 € |
PFERDE-Krankenvollversicherung - Premium Gold - ambulante Behandlungen 60% vom 1-fachen Satz
- inklusive Tarif OP-Schutz premium plus
- Operationen bis zu 100% vom 2-fachen Satz
- alle Operationen außer definierte Ausschlüsse
- keine absolute Leistungsobergrenze
- mit Pferdehalternotruf
| 67,45 € |
PFERDE-Krankenvollversicherung - Premium Gold Plus - ambulante Behandlungen 60% vom 1-fachen Satz
- inklusive Tarif OP-Schutz premium plus
- Operationen bis zu 100% vom 2-fachen Satz
- alle Operationen außer definierte Ausschlüsse
- keine absolute Leistungsobergrenze
- mit Pferdetransport- und Diebstahlversicherung
- mit Pferdehalternotruf
| 69,95 € |
Versichert sind die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Labor- und Röntgendiagnostik - bei freier Wahl des Tierarztes.
Die Erstattung beträgt 60% der Behandlungskosten und ist begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 8. Juli 2008.
Weitere Informationen:
- Versicherungsfähig sind alle gesunden Tiere ab Beginn des 2. Lebensmonats - wenn das Fohlen 2 Monate und 1 Tag alt ist.
- Die Versicherungsfähigkeit (Neuaufnahme) endet mit dem vollendeten 11. Lebensjahr - hier gilt der genaue Geburtstag.
- Für Kolikoperationen und Kolikbehandlungen beträgt die Wartezeit 20 Tage.
- Für alle anderen Operationen und Erkrankungen beträgt die Wartezeit 4 Monate.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen.
Als günstige Alternative bieten wir auch eine reine OP-Krankenversicherung an!