Uelzener Generalagentur Steffen HöperTrennerTel.: 05372 / 6412
 

Leibesfruchtversicherung

Versicherungsschutz für das Fohlen schon im Mutterleib.

Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt.

Es sind nur folgende Versicherungssummen möglich:

Versicherungssumme in €Einmalbeitrag in € inkl . Versicherungssteuer
1.500,00142,80
2.000,00214,20

  

Die Entschädigung beträgt:

Mit der Bezahlung des Jahresbeitrages ist das Fohlen im Mutterleib und später für insgesamt 12 Monate versichert!

Das bedeutet auch über die ersten 30 Lebenstage hinaus ist das Fohlen lebensversichert!

Eine Höherversicherung des Fohlens ist ab dem 7. Lebenstag möglich!


Wichtig!
Wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich von Jahr zu Jahr als Pferdelebensversicherung für das jeweilige Fohlen - Dies ist dann keine neue Leibesfruchtversicherung fürs nächste Jahr!!!

Wenn im nächsten Jahr die Leibesfrucht versichert sein soll muss diese Trächtigkeit neu versichert werden!