Uelzener Generalagentur Steffen HöperTrennerTel.: 05372 / 6412
 

Hunde-Zwingerhaftpflicht

Für eingetragene Hundezüchter (VDH) bieten wir unsere Hundezwingerhaftpflicht mit bis zu vier Stammhunden. Die Welpen der Stammhunde sind bis zum 3. Lebensmonat beitragsfrei eingeschlossen.

Der Versicherungsschutz umfaßt die Deckungssummen 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 

Die Beiträge gelten für alle Rassen! Es gibt keinen speziellen Kampfhundetarif !

Tarif / Jahresbeitragohne Mietsachschädenmit Mietsachschäden
Zwingerhaftpflicht mit bis zu vier Hunden164,96 €188,40 €
Welpen bis 3 Monatebeitragsfrei über die Mutter versichertbeitragsfrei über die Mutter versichert
je zusätzlicher Hund in der Zwingerhaftpflicht44,93 €

44,93 €

Die Grundversicherung umfaßt bis zu 4 Stammhunde - weitere Hunde können jedoch mit aufgenommen werden. Die Tiere müssen nicht in einem Zwinger / Käfig gehalten werden oder müssen der gleichen Rasse angehören.

Bedingungsgemäß gibt es bei der Uelzener keine Auflagen in Bezug auf den Tierhüter oder Leinenzwang.

Gesetzliche Grundlage - Haftung des Tierhalters:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).