Tel.: 05372 / 6412
Für eingetragene Hundezüchter (VDH) bieten wir unsere Hundezwingerhaftpflicht mit bis zu vier Stammhunden. Die Welpen der Stammhunde sind bis zum 3. Lebensmonat beitragsfrei eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz umfaßt die Deckungssummen 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Beiträge gelten für alle Rassen! Es gibt keinen speziellen Kampfhundetarif !
| Tarif / Jahresbeitrag | ohne Mietsachschäden | mit Mietsachschäden |
| Zwingerhaftpflicht mit bis zu vier Hunden | 164,96 € | 188,40 € |
| Welpen bis 3 Monate | beitragsfrei über die Mutter versichert | beitragsfrei über die Mutter versichert |
| je zusätzlicher Hund in der Zwingerhaftpflicht | 44,93 € | 44,93 € |
Die Grundversicherung umfaßt bis zu 4 Stammhunde - weitere Hunde können jedoch mit aufgenommen werden. Die Tiere müssen nicht in einem Zwinger / Käfig gehalten werden oder müssen der gleichen Rasse angehören.
Bedingungsgemäß gibt es bei der Uelzener keine Auflagen in Bezug auf den Tierhüter oder Leinenzwang.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).