Tel.: 05372 / 6412| erstattet werden Operationen nach einem Unfall oder bei Krankheit des versicherten Hundes | |
| es werden bis zu 100 % der Behandlungskosten auf Basis der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT vom 08. Juli 2008) erstattet | |
| erstattet werden die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP | |
| erstattet wird die eigentliche OP und die Nebenkosten wie z.B. Medikamente, Röntgenbilder und Verbandsmaterial | |
| erstattet wird die Nachsorge, die stationäre Unterbringung und verordnete Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag | |
| für die Erstattung kann wahlweise der 1fache oder der 2fache Satz der Gebürhenordnung bei Versicherungsabschluß vereinbart werden | |
| keine Summenobergrenzen für die Erstattung bei jeder einzelnen Operation | |
| keine Höchstgrenzen für die Erstattung der Tierarztkosten - auch bei mehreren OP´s im Jahr | |
| freie Tierarztwahl | |
| Versicherungsschutz von Deutschlands ältester Tierkrankenversicherung | |
| inklusive OP-Auslandsschutz bis zu 6 Monate | |
| Sie zahlen für alle Hunde den selben Beitrag - es gibt keine Beitragsunterschiede nach der Größe der Tiere | |
| Sie zahlen für alle Hunde den selben Beitrag - es gibt keine Beitragsunterschiede nach Hunderrassen | |
| Sie zahlen für alle Hunde den selben Beitrag - es gibt keine Beitragsunterschiede nach dem Alter der Tiere | |
| Es werden auch Hunde mit Vorerkrankungen aufgenommen | |
| Versicherungsschutz bereits ab dem vollendeten 2. Lebensmonat | |
| schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall | |
| Erstattung der Chipkosten bis 25 EUR nach Vertragsabschluß | |
| die Wartezeit beträgt 30 Tage | |
| Rabatt bei Einschluß einer Selbstbeteiligung beim Haftlpflicht- und OP-Schutz | |
10 % Mehrhunde-Rabatt für jeden Hund bei Versicherung von zwei und mehr |
» Hier können Sie einen Antrag ausdrucken!
» Hier können Sie die Bedingungen ausdrucken!