Tel.: 05372 / 6412Grundsätzlich können die Tierärzte vom 1 bis 3-fachen Satz der Gebührenordnung bei einer Rechnung ansetzen.
Erfahrungsgemäß wird bei akuten Operationen gegen Abend oder an Wochenenden und Feiertagen mehr als der 1-fache Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) berechnet
Hier stellen wir Ihnen die Gebührenordnung für Tierärzte zum Ausdruck zur Verfügung
Wichtiger Hinweis:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des hier abgedruckten Gesetzestextes wird keine Gewähr übernommem! ALLEIN maßgebend bei der Rechtssprechung ist der Original-Gesetzestext veröffentlicht im Bundesgesetzblatt!